Netzbetreiber sind seit 2012 gesetzlich verpflichtet, Masten vogelsicher zu gestalten. Drohnen liefern die flächendeckende, systematische Dokumentation — GPS-georeferenziert, ohne Besteigung.
Seit 2002 verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz Netzbetreiber, Masten vogelfreundlich zu gestalten oder nachzurüsten. Die Frist für bestehende Anlagen lief 2012 ab — dennoch sind bis heute Tausende Masten in Deutschland ungesichert. Drohnen bieten die einzige Methode für flächendeckende, systematische Dokumentation.
Deutschlandweit sterben jährlich bis zu 2,8 Millionen Vögel durch Kollisionen an Hoch- und Höchstspannungsleitungen — Rotmilane, Weißstörche, Eulen und Greifvögel sind am stärksten betroffen.
In Baden-Württemberg sind rund 26.000 Sondermasten von der 2022 unterzeichneten Vereinbarung zwischen Umweltministerium, NABU, VfEW und Netzbetreibern betroffen und müssen sukzessive nachgerüstet werden.
Neue Masten müssen konstruktiv vogelsicher sein. Bestehende gefährliche Masten hätten bis 31.12.2012 nachgerüstet sein müssen. Energieaufsichtsbehörden können den Nachweis ausreichenden Vogelschutzes einfordern.
Vogelnester, Sitzplätze und Vogeltod an Masten lassen sich klassischerweise nur durch Besteigung oder Hubschrauberflug dokumentieren. Beides ist teuer, langsam und für die Besatzung gefährlich.
Mit Drohnen kann jeder Mast systematisch aus allen Perspektiven erfasst werden — inklusive Mastspitze, Querarm-Unterseiten und Kabelführungen. Nester, Vogelschutzarmaturen und deren Zustand werden hochauflösend dokumentiert, GPS-georeferenziert und im Befundbericht vermerkt.
Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den Nachweis gegenüber Energieaufsichtsbehörden und lassen sich direkt in bestehende Instandhaltungssysteme (SAP PM, GIS) integrieren.
Großvögel wie Störche, Greifvögel und Eulen nutzen Mastköpfe und Querauslegern als Brutplatz. Wir dokumentieren Art, Größe, Lage und Gefährdungspotential — und unterscheiden zwischen aktiven und verlassenen Nestern.
Vorhandene Schutzmaßnahmen (Vogelschutzhauben, Isolierabdeckungen, Abstandhalter) werden auf korrekten Sitz, Vollständigkeit und Verschleiß geprüft. Fehlende oder beschädigte Armaturen werden mit Mastnummer und GPS dokumentiert.
Abhängig von Masttyp (Trag- oder Abspannmast) und Konstruktion (Isolatoranordnung, Seilabstände) wird die ornithologische Gefährdungsklasse eingeschätzt — nach den Kriterien der VDE-Anwendungsregel für Vogelschutz.
Bei Folgebefliegungen werden die Aufnahmen mit Vorjahresbefunden verglichen: Haben sich neue Nester gebildet? Sind Schutzmaßnahmen noch wirksam? So entsteht eine lückenlose Verlaufshistorie je Mastnummer.