Leistungen
Inspektion
Übersicht Thermalkamera & Hotspots Vogelschutz LiDAR & Punktwolken Bilddokumentation Lizenzen STS01/02
Team Angebot anfragen
Vogelschutz Hochspannungsmasten Dokumentation
Naturschutz · Drohneninspektion

Vogelschutz an Hochspannungsmasten.§ 41 BNatSchG — lückenlos dokumentiert.

Netzbetreiber sind seit 2012 gesetzlich verpflichtet, Masten vogelsicher zu gestalten. Drohnen liefern die flächendeckende, systematische Dokumentation — GPS-georeferenziert, ohne Besteigung.

Rechtlicher Rahmen

§ 41 BNatSchG — Was Netzbetreiber
dokumentieren müssen

Seit 2002 verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz Netzbetreiber, Masten vogelfreundlich zu gestalten oder nachzurüsten. Die Frist für bestehende Anlagen lief 2012 ab — dennoch sind bis heute Tausende Masten in Deutschland ungesichert. Drohnen bieten die einzige Methode für flächendeckende, systematische Dokumentation.

2,8 Mio.

Vögel pro Jahr

Deutschlandweit sterben jährlich bis zu 2,8 Millionen Vögel durch Kollisionen an Hoch- und Höchstspannungsleitungen — Rotmilane, Weißstörche, Eulen und Greifvögel sind am stärksten betroffen.

26.000

Sondermasten in BW

In Baden-Württemberg sind rund 26.000 Sondermasten von der 2022 unterzeichneten Vereinbarung zwischen Umweltministerium, NABU, VfEW und Netzbetreibern betroffen und müssen sukzessive nachgerüstet werden.

§ 41

BNatSchG seit 2002

Neue Masten müssen konstruktiv vogelsicher sein. Bestehende gefährliche Masten hätten bis 31.12.2012 nachgerüstet sein müssen. Energieaufsichtsbehörden können den Nachweis ausreichenden Vogelschutzes einfordern.

Nestbildung am Hochspannungsmast — Drohnennahaufnahme
Drohne als Werkzeug

Systematische Dokumentation
ohne Besteigung

Vogelnester, Sitzplätze und Vogeltod an Masten lassen sich klassischerweise nur durch Besteigung oder Hubschrauberflug dokumentieren. Beides ist teuer, langsam und für die Besatzung gefährlich.

Mit Drohnen kann jeder Mast systematisch aus allen Perspektiven erfasst werden — inklusive Mastspitze, Querarm-Unterseiten und Kabelführungen. Nester, Vogelschutzarmaturen und deren Zustand werden hochauflösend dokumentiert, GPS-georeferenziert und im Befundbericht vermerkt.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den Nachweis gegenüber Energieaufsichtsbehörden und lassen sich direkt in bestehende Instandhaltungssysteme (SAP PM, GIS) integrieren.

Was wird dokumentiert

Vogelschutz-Check:
Diese Befunde erfassen wir

01

Nestbildung & aktive Bruten

Großvögel wie Störche, Greifvögel und Eulen nutzen Mastköpfe und Querauslegern als Brutplatz. Wir dokumentieren Art, Größe, Lage und Gefährdungspotential — und unterscheiden zwischen aktiven und verlassenen Nestern.

02

Vogelschutzarmaturen & Zustand

Vorhandene Schutzmaßnahmen (Vogelschutzhauben, Isolierabdeckungen, Abstandhalter) werden auf korrekten Sitz, Vollständigkeit und Verschleiß geprüft. Fehlende oder beschädigte Armaturen werden mit Mastnummer und GPS dokumentiert.

03

Masttyp & Gefährdungsklasse

Abhängig von Masttyp (Trag- oder Abspannmast) und Konstruktion (Isolatoranordnung, Seilabstände) wird die ornithologische Gefährdungsklasse eingeschätzt — nach den Kriterien der VDE-Anwendungsregel für Vogelschutz.

04

Historische Vergleichsdaten

Bei Folgebefliegungen werden die Aufnahmen mit Vorjahresbefunden verglichen: Haben sich neue Nester gebildet? Sind Schutzmaßnahmen noch wirksam? So entsteht eine lückenlose Verlaufshistorie je Mastnummer.

Häufige Fragen

Vogelschutz
und Drohnen

Welche Vogelarten sind am stärksten gefährdet?
Am häufigsten betroffen sind Weißstorch, Rotmilan, Uhu, Mäusebussard, Turmfalke und Rabenvögel. Sie alle nutzen Masten als erhöhte Sitzwarte oder Brutplatz und können durch den Kontakt mit stromführenden Teilen tödlich verunglücken.
Was müssen Netzbetreiber konkret nachweisen?
Energieaufsichtsbehörden können den Nachweis ausreichenden Vogelschutzes einfordern. Dafür wird in der Praxis eine mastgenaue Dokumentation erwartet: Welcher Masttyp, welche Schutzmaßnahme, welcher Zustand. Drohnenaufnahmen mit GPS-Koordinaten und Bildnachweisen erfüllen diese Anforderung direkt.
Kann eine Befliegung zur Brutzeit stattfinden?
Ja, mit entsprechender Sorgfalt. Aktive Bruten werden im Befundbericht vermerkt aber nicht gestört. Für geplante Nachrüstungsmaßnahmen wird der optimale Zeitpunkt außerhalb der Brutzeit (März–August) empfohlen.
Gilt die Dokumentation auch für Behörden und NABU?
Die Befundberichte mit GPS-Koordinaten und Bildnachweisen können direkt bei Behörden und für das NABU-Meldeportal genutzt werden. Sie entsprechen den Anforderungen systematischer Kontrollen — nicht nur Zufallsfunden.
Weitere Themen

Rund um die Mastinspektion

Thermografie

Thermalkamera & Hotspots

Isolatorfehler und elektrische Anomalien mit 0,05°C Auflösung erkennen.

Vermessung

LiDAR & 3D-Punktwolken

Zentimetergenaue Bestandsdokumentation für Planung und GIS.

Vogelschutz-Dokumentation
anfragen.

Angebot anfragen +49 177 5710794